ABV: „Wir entlasten Nettetal um 900.000 Euro

ABV: „Wir entlasten Nettetal um 900.000 Euro

Den Bürgern im Kreisgebiet Viersen ist in den vergangenen Tagen der Abfallgebührenbescheid für das Jahr 2018 zugegangen, so auch in Nettetal. Die Bürgerinitiative „VeNeTe – so nicht!“ hat über Facebook und die Presse aufgerufen, Widerspruch gegen den Gebührenbescheid der Stadt Nettetal einzulegen.

Kreis Viersen/ Nettetal (red/ur).

Begründet werde dies unter anderem damit, dass sich die vom Abfallbetrieb Kreis Viersen (ABV) veröffentlichten Kostensenkungen nicht in den einzelnen Gebührenbescheiden niederschlagen würden, teilte jetzt der Kreis Viersen in einer Pressemitteilung mit.

Der ABV weist darauf hin, dass in den Kreisen in Nordrhein-Westfalen die abfallwirtschaftlichen Aufgaben für die privaten Haushalte zweigeteilt sind. Während die Entsorgung der überlassungspflichtigen Abfälle Aufgabe der Kreise ist, sind für das vorherige Einsammeln und Befördern die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zuständig.

Die Stadt Nettetal als auch der Kreis Viersen habe ihre Leistungen ab dem Jahre 2015 jeweils europaweit ausgeschrieben. Während der ABV für seine Leistungen erhebliche Kostensenkungen habe realisieren können, habe die Stadt Nettetal bei der Ausschreibung der Sammlungstätigkeit gravierende Preissteigerungen hinnehmen müssen. Beim Vergleich der Gebührenrechnungen der Stadt Nettetal für die Jahre 2014 und 2018 werde ersichtlich, dass der ABV aufgrund seiner Ausschreibungsleistung den Gebührenbedarf gegenüber der Stadt Nettetal von jährlich circa 2,46 Millionen Euro auf jährlich rund 1,56 Millionen Euro verringert habe. Das sei eine Verbesserung für die Bürger um 37,5 Prozent.

Demgegenüber habe das Ausschreibungsverfahren der Stadt Nettetal für das Einsammeln und das Behältermanagement zu einer Kostensteigerung von rund 440.000 Euro pro Jahr auf nunmehr 780.000 Euro pro Jahr geführt – eine Erhöhung zu Lasten der Bürger von knapp 77 Prozent.

Dennoch seien sanken für einen durchschnittlichen VierPersonen-Haushalt in Nettetal die Müllgebühren von 246,80 Euro im Jahr 2014 auf 201,10 Euro im Jahr 2018 gesunken.

Damit stehe fest, dass es ausschließlich den Arbeitsergebnissen des ABV zu verdanken ist, dass die Abfallgebühren in der Stadt Nettetal seit dem Jahre 2015 überhaupt gesenkt werden konnten. Dieser Umstand bestärke den ABV in seinen Bestrebungen, mittels seiner geplanten Projekte auch dauerhaft stabile Müllgebühren für die Bürger im Kreis Viersen zu gewährleisten.

Auf ihrer Facebook-Seite reagierte die Bürgerinitiative prompt. Dabei erinnerte deren Sprecher Claus Albrecht an die Aussagen des ABV, dass die Gebühren bis 2020 stabil blieben. Darin seien die Kosten für das WLZ bereits enthalten. „Also wäre der Kostenblock des ABV ohne eingerechnete Kosten für das WLZ niedriger“, schrieb Albrecht. Demnach bezahle man bereits für eine Anlage, die noch nicht genehmigt ist. „Nichts anderes haben wir behauptet, und die Stellungnahme des ABV beweist daher nicht das Gegenteil“, ergänzte Albrecht. Weiter erwartet die Bürgerinitiative, das der ABV seine Kalkulation für das WLZ offen legt.

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Inzwischen hat sich auch die Viersener Politik zu Wort gemeldet. Süchtelns Ortsbürgermeister Erhard Braun (CDU) forderte die EGN und den Kreis Viersen, bei einer möglichen Neukonzeption der bestehenden Umladestation in Süchteln die Verkehrssituation in Süchteln noch einmal gesondert zu betrachten. Süchteln dürfe keine Durchfahrtsroute sein.

(Report Anzeigenblatt)