Rauchmelder werden Pflicht

Bis Ende des Jahres müssen gemäß der Landesbauordnung NRW alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die GWG Kreis Viersen, die VAB Viersen und die Baugesellschaft Nettetal haben in einer gemeinsamen Aktion ihre Mietwohnungen mit diesen Lebensrettern ausgestattet.

Die Änderung im Landesbaugesetz NRW war eine große Herausforderung für die drei Wohnungsbaugesellschaften im Kreis Viersen. In einer gemeinsamen Aktion ist man diese Herausforderung angegangen und hat sie sehr erfolgreich umgesetzt. Dabei wurden fast 9 000 Bestandswohnungen für die neue Verordnung „fit“ gemacht. In Zusammenarbeit mit dem Viersener Unternehmen Agis sind über 31 000 Rauchwarnmelder installiert worden. „Diese Investition hat ein Volumen von über einer halben Million Euro“, verriet Mike Zander, Prokurist der GWG Kreis Viersen. Und Thomas Klapdor von der VAB ergänzt: „Durch die gemeinsame Aktion konnten wir das Vorhaben äußerst wirtschaftlich gestalten. Beim Vergleich der Angebote gab es Preisunterschiede von bis zu 300 Prozent.“ Sven Karth, Vorstand der Baugesellschaft Nettetal: „Wir haben uns dazu entschlossen, auch den Wohnbereich mit einem Melder auszustatten, obwohl dies im Landesbaugesetz nicht vorgesehen ist. Dadurch erreichen wir eine flexible Sicherheit für unsere Mieter.“

Für die Mieter selbst ist diese Investition nicht mit Mehrkosten verbunden. Es gibt keine Mieterhöhung oder Erhöhung der Nebenkosten durch Rauchwarnmelder.

Wozu sich die Mieter lediglich verpflichten, ist die jährliche Funktionskontrolle und Wartung der Geräte, deren Lebensdauer auf zehn Jahre ausgelegt ist. Mit der Installation wurden die Mieter durch die Gesellschaften mit wichtigen Informationen versorgt.

(Report Anzeigenblatt)