70 Kräfte beim Winterdienst

Für Mitarbeiter der Städtischen Betriebe bringt der Winter kurze Nächte: Gegen 4 Uhr morgens starten die Bereitschaftsdienste für die Winterwartung. Dann werden bis zu 285 Kilometer Haupt- und 90 Kilometer Nebenstraßen befahrbar gehalten.

Die sogenannte Hauptstreuung umfasst bei Glätte die betroffenen Bereiche, bei Schneefall das gesamte Netz von sieben Streutouren. Nach einem ausgeklügelten Plan geht es mit bis zu acht Fahrzeugen auf die Strecken. Ziel ist es dabei, bis zum Start des Berufsverkehrs alle verkehrswichtigen Hauptstraßen zu befahren.

Geräumt und gestreut wird auch auf den meisten Straßen, auf denen Buslinien unterwegs sind. Das von der Stadt bearbeitete Netz umfasst alle Straßen, auf denen sie nach der entsprechenden Satzung „reinigungspflichtig“ ist. Welche Straßen genau bearbeitet werden, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis.

Hier werden im nächsten Schritt auch die Fuß- und Radwege, die Nebenanlagen und die Parkplätze geräumt oder gestreut. Hinzu kommen die Fußgängerzonen. Dazu sind Fußtruppen ebenso unterwegs wie Mitarbeiter aus dem Bereich Stadtgrün. Bei einem starken Wintereinbruch sorgen rund 70 Kräfte dafür, dass es nicht glatt ist.

Zwischen zwei und zweieinhalb Stunden dauert eine Hauptstreuung. Bis das gesamte Programm abgearbeitet ist, können vier bis fünf Stunden vergehen. Je nach Wetterlage kann das bedeuten, dass danach die Arbeit wieder von vorne beginnt. Die Streupflicht endet auf dem Papier um 20 Uhr. Tatsächlich wird nach der aktuellen Lage entschieden, wie lange der Streudienst unterwegs ist.

Mit Ausnahme der Fußgängerzonen gilt für alle Gehwege: Die Pflicht zum Winterdienst liegt bei den Anliegern. Das bedeutet nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt: Zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends müssen die Gehwege schneefrei und gestreut sein. Sonntags beginnt die Räumpflicht um 9 Uhr. Streusalz darf dabei nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Das gilt beispielsweise bei Eisregen oder auf Treppen und in Gefällebereichen, wenn abstumpfende Mittel nicht ausreichen. Schnee darf nicht auf die Fahrbahn geschaufelt werden. An Haltestellen für Linien- und Schulbusse muss so geräumt und gestreut werden, dass Fahrgäste gefahrlos ein- und aussteigen können.

Anliegerstraßen sind die Straßen, auf denen die Anlieger ganzjährig für die Reinigung zuständig sind. Diese sind im Straßenverzeichnis mit einem „A“ gekennzeichnet. Hier müssen beispielsweise Zebrastreifen, die Fahrbahnen im Bereich von Querungshilfen und die Übergänge für Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen ebenfalls geräumt oder gestreut sein.

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Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einhaltung der Räum- und Streupflicht kontrolliert wird. Bei Verstößen können Geldbußen verhängt werden. Unabhängig davon können bei Unfällen Schadensersatzforderungen auf die Räum- und Streupflichtigen zukommen.

(Report Anzeigenblatt)