Unklarheit: Es geht um zwei Minuten

Der Brandschutzbedarfsplan für Niederkrüchten wird gerade neu aufgestellt. Dabei gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Wenn es brennt oder ein Unfall passiert – in wie vielen Minuten müssen wie viele Feuerwehrleute am Einsatzort sein? Und das in wie viel Prozent aller Fälle? Diese Fragen sind einer der Dreh- und Angelpunkte bei der Aufstellung eines Brandschutzbedarfsplans. Es geht darum, welche Maßnahmen eine Kommune ergreifen muss, wenn die Verantwortlichen merken, dass ein definiertes Schutzziel zu oft nicht eingehalten wird.

Eine Standardzeit hätte Konsequenzen. Unter anderem die Zahl der Standorte oder die Zahl der benötigten Wehrleute. Sonst könnte ja eine Gemeinde sagen: „Wir haben kein Geld“ oder „Es gibt hier nur zehn Wehrleute.“

Die meisten Menschen sterben bei Wohnungsbränden in oberen Geschossen, wenn der Weg durch das Treppenhaus verraucht ist und es keinen zweiten Rettungsweg gibt. Man rechnet, dass es vom Brandausbruch bis zur Entdeckung des Brandes und zum Anruf bei der Feuerwehr etwa dreieinhalb Minuten dauert. Weitere anderthalb Minuten hat der Disponent der Leitstelle, der den Anruf entgegen nimmt, um dem aufgeregten Anrufer Ort, Umfang und die Zahl der Menschen, die noch im Haus sind, zu entlocken. Wenn er auf den Alarmknopf drückt, beginnt die Zeit zu laufen. Der Zeitpunkt, der nicht mehr mit dem Leben vereinbar ist, liegt bei 17 Minuten nach Brandausbruch. Der Feuerwehr bleiben also noch circa zwölf Minuten, um: zuerst zum Gerätehaus zu gelangen, dann mit dem Feuerwehrauto zum Brandort zu gelangen, die Lage zu erkunden, unter Atemschutz ins Gebäude zu gehen, um Menschen zu retten und gleichzeitig mit den Löscharbeiten zu beginnen.

Die Debatte in Niederkrüchten: Reichen acht oder zehn Minuten? Feuerwehrchef André Erkens sagt ganz klar: „Acht Minuten.“ Er stützt sich dabei auf den „Stand der Technik“. Alle anderen Kommunen im Kreis Viersen haben diese Frist auch so definiert.

Der Entwurf für den neuen Brandschutzbedarfsplan ist jedoch von der Kommunalagentur NRW aufgestellt worden, und die sieht das anders. Zehn Minuten seien ausreichend. Dann gebe es Bereiche am äußersten Rand von Venekoten, die nicht innerhalb der Frist erreicht werden könnten, ansonsten sei aber mit den vorhandenen drei Gerätehäusern alles abgedeckt. Gehe man auf acht Minuten, seien weitere Ortslagen teilweise nicht innerhalb der Frist erreichbar – Teile von Laar, Brempt, Silverbeek und Varbrook sowie von Overhetfeld, Heyen und Niederkrüchten.

Dann, so folgert die Agentur, müsse tagsüber eine hauptamtliche Wache her. Die jährlichen Kosten für die Bezahlung dieser Wehrleute liegen im Millionenbereich. Das sei nicht nötig, hält Erkens dagegen. Die Menschen müssten darüber informiert werden, wie sie sich im Brandfall zu verhalten haben, um sich zu retten, schnell gerettet werden zu können oder einen kleinen Brand selbst zu löschen.

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Das Problem für die Ratsmitglieder, die darüber entscheiden müssen, liegt in der Rechtssicherheit. Wenn bei einem Brand ein Mensch zu Schaden kommt, wird geprüft, ob ein so genanntes „Organisations-Verschulden“ vorliegt. Ob also die Kommune alle Voraussetzungen zur Rettung geschaffen hat oder nicht. Der Rat hat das Thema auf Antrag der CDU-Fraktion, die noch erheblichen Beratungsbedarf sieht, auf die erste Sitzung des neuen Jahres Anfang Februar verschoben.

(Report Anzeigenblatt)