Vorsicht mit Pflanzenschutzmitteln

Vorsicht mit Pflanzenschutzmitteln

Das frühlingshafte Wetter lässt das Unkraut auf Gehwegen, Hofflächen und Garagenzufahrten wieder kräftig wachsen. Weil das Jäten sehr mühsam ist, greifen viele Hobbygärtner zu Unkrautvernichtern.

Doch der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zur Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen ist gesetzlich verboten. Wie sinnvoll das ist, bestätigt der Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz und Kreisstraßen, Rainer Röder: „Die Pflanzenschutzmittel gelangen bei Regenfällen über den Abfluss in die Kanalisation und dann in den nächsten Bach.“

In landwirtschaftlich genutzten Bereichen wie auf Ackerflächen oder im Garten auf Rasen und Beeten ist der ordnungsgemäße Einsatz von Pflanzenschutzmitteln dagegen erlaubt. Hier sorgt die belebte Bodenzone sorgt dafür, dass die Mittel abgebaut werden und nicht in den Wasserkreislauf gelangen.

Der Schutz der Gewässer hat Priorität und deshalb ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen untersagt und kann mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden.

Wer auf alte Hausmittel wie Essigsäure oder Haushaltsreiniger umsteigen möchte, sollte wissen, dass auch diese Mittel auf befestigten Flächen nicht eingesetzt werden dürfen. Stattdessen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, störendes Unkraut loszuwerden, ohne Gewässer und Umwelt zu schädigen. „Mit heißem Wasser, scharfen Besen, Hochdruckreinigern, Stahlbürsten, Fugenkratzern oder Flämmgeräten hat das Unkraut keine Chance“, empfiehlt Rainer Röder. Und diese Variante kommt dem Grundwasser und der Umwelt zugute.

Weitere Informationen gibt es im Internet: www.wasser-und-pflanzenschutz.de; www. pflanzenschutzdienst.de

(Report Anzeigenblatt)