Reiten auf Fahrwegen erlaubt

Reiten auf Fahrwegen erlaubt

Im Kreis Viersen ist das Reiten im Wald jetzt auch auf privaten Fahrwegen erlaubt. Der Kreis Viersen hat eine Allgemeinverfügung, die das verbietet, wieder aufgehoben.

Hintergrund ist eine Verfügung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, gegen das der Kreis keine rechtlichen Mittel einlegen wird. Das hat Landrat Dr. Andreas Coenen jetzt den Bürgermeistern und der Bürgermeisterin mitgeteilt. Bis Ende 2017 war das Reiten im Wald nur auf den privaten Straßen und Wegen gestattet, die als Reitwege gekennzeichnet waren. Seit diesem Jahr ist das Reiten im Wald zum Zwecke der Erholung (also keine Reitsportveranstaltungen) landesweit auch auf Fahrwegen gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen wollte zunächst erste Erfahrungen mit der liberalisierten Reitregelung abwarten und Reitverbote noch nicht wieder festlegen. Gegen dieses Vorgehen hatten sich das Regionalforstamt Niederrhein, die Gemeinden Brüggen und Niederkrüchten sowie die Stadt Nettetal ausgesprochen. Diesem Wunsch entsprechend hatte der Kreis das Reiten mit der Allgemeinverfügung eingeschränkt. Auch in der Sitzung des Naturschutzbeirats am 28. November 2017 wurden Für und Wider der Reitmöglichkeit auf allen Fahrwegen im Wald, so wie es das Gesetz grundsätzlich vorsieht, kontrovers diskutiert.

(Report Anzeigenblatt)