Finanzverwaltung hilft Tornado-Opfern im Kreis

Finanzverwaltung hilft Tornado-Opfern im Kreis

Die von der Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen gewährten Finanzhilfen für Unwetter-Geschädigte in Nordrhein-Westfalen gelten auch für die Tornado-Opfer im Kreis Viersen. Das bestätigte Finanzminister Lutz Lienenkämper auf Nachfrage der beiden Landtagsabgeordneten Dr. Marcus Optendrenk und Dr. Stefan Berger.

Das habe die fachliche Prüfung der Experten im Finanzministerium ergeben. So können die Ämter den Steuerpflichtigen insbesondere durch die Stundung von Steuern oder die Herabsetzung von Vorauszahlungen entgegenkommen.

Am 16. Mai hatte ein Tornado im Kreis Viersen teilweise starke Schäden angerichtet. Nach einer Einschätzung des Deutschen Wetterdiensts (DWD) handelte es sich um einen „mäßigen Tornado“ der Stufe 1, der bis zu 180 kilometer pro Stunde erreichen kann. Gegen 18 Uhr war der Sturm über Viersen-Boisheim, Nettetal-Schaag, Schwalmtal-Dilkrath sowie weitere Ortslagen von Schwalmtal und Niederkrüchten gezogen und hatte zahlreiche Häuser und Autos beschädigt und Wälder zerstört.

„Wir sind froh, dass wir den betroffenen Bürgern bei der Schadensregulierung behilflich sein können, so dass sie so beim Wiederaufbau und bei der Sanierung des zerstörten Eigentums finanziell entlastet werden“, sagten Berger und Optendrenk.

(Report Anzeigenblatt)